Leistungen

Pflegedienst Rodgau – Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im Alter bestmöglich zu unterstützen

Egal ob persönliche Pflegedienstleistungen oder Hilfe für Ihre Angehörigen: Wir gehen stets gezielt auf Sie ein und beziehen Ihren Gesundheitszustand, Ihre familiäre Situation und Ihre Anforderungen mit in die Pflegekonzepterstellung ein. Unsere Pflegeleistungen können Sie sowohl in Form einer Dauerpflege als auch als Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen viele Menschen ausreichend Ruhe und Unterstützung durch geschultes und fachkundiges Pflegepersonal. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe und tragen zu Ihrer raschen Genesung bei!

 

Unser Pflegedienst in Rodgau bietet sämtliche Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI an. Wir pflegen Personen der Pflegegrade I-V und lassen ihnen eine fürsorgliche und professionelle Altenpflege zuteilwerden.

 

Ein anderer Schwerpunkt unseres ambulanten Pflegediensts liegt auf der psychosozialen Betreuung. Aus Erfahrung wissen wir, dass einige Senioren Schwierigkeiten haben, ihre Pflegebedürftigkeit anzuerkennen. Unser speziell geschultes Pflegepersonal unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess und trägt so zu Ihrer Lebensqualität bei.

Behandlungspflege nach SGB V

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören die Wundversorgung, Injektionen, RR-Messung, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Intensivpflege, Wechsel von Verbänden und Hilfe bei medizinischen Geräten. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen werden immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und dann bei Ihnen zuhause durch unser quallifiziertes Pflegepersonal durchgeführt.

Grundpflege nach Pflegeversicherungs­gesetz SGB XI

Mit der Grundpflege unterstützen wir Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Gnaz- oder Teilwaschungen und bei wiederkehrenden Tätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftschaftlicher Versorgung. Unsere Leistungen werden durch Ihre Pflegekasse finanziert.

Häusliche Betreuung

Für unsere Patienten steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung! Damit Sie sich zu Hause glücklich, sicher und unabhängig fühlen. Zudem unterstützen, begleiten und aktivieren Sie oder Ihren Angehörigen bei seinem Alltag. Fähigkeiten und Möglichkeiten werden erkannt und gefördert. Verlorengegangenes wird wiedergewonnen und gesichert. Dazu können Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Frisör und zu Behördengängen zählen. Auf individuellen Wunsch stehen auch Freizeitaktivitäten zur Verfügung

Hauswirtschaftliche Hilfe

Unser Pflegeteam übernimmt in der Hauswirtschaft von Ihnen oder Ihrem Angehöigen verschiede Aufgaben. Hierbei verfügen wir über hygienische und spezifische Kenntnisse. Gerade bei Personen mit Infektionskrankheiten ist dieses Wissen von enormer Bedeutung. Zu unseren Aufgaben gehören die Flächenreinigung, Flächendesinfektion, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, der einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln und die Küchenhygiene.

Aufklärung und Beratung

Gerne nehmen wir uns die Zeit und kommen für Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI zu Ihnen nach Hause. In unserem Beratungs- und Aufklärungsgespräch bauen wir ein gegenseitiges Vertrauenverhältnis auf und milder dadurch Bedenken oder Ängste. Unser Pflegepersonal schätzt den Pflegebedarf ein und gemeinsam wird festegelegt welchen Teil der häuslichen Pflege unser Personal übernimmt und welcher beim pflegenden Angehörigen bleibt. Unsere zuverlässigen Pflegekräfte stehen Ihnen daher auch bei spezifischen häuslichen Pflegebedürfnissen, die zum Beispiel durch Alzheimer und andere verwandte Demenzerkrankungen entstehen können, liebevoll und erfahren zur Seite.

Verhinderungspflege

Unser Pflegepersonal fängt ungeplante oder geplante Aufälle des pflegenden Angehörigen im Rahmen des Pflegeleistungs­ergänzungsgesetzes (PflEG) § 45b SGB XI auf. Wir übernehmen in der Zeit der Verhinderung alle Aufgaben und Verrichtungen der Pflegeperson und schließen somit die Versorgungslücke. Der pflegende Angehörige wird entlastet und hat währenddessen eine sorglose Zeit. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie noch Fragen bezüglich der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI haben.

Serviceleistungen

Nicht alle Leistungen, die sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wünschen, werden von den Pflegekassen übernommen. Jedoch sind für die ein oder andere Familie genau diese Leistungen entscheidend. Wir bieten Ihnen daher über die Pflegekassenleistungen hinaus weitere Leistungen an, die den individuellen Ansprüchen gerecht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Privatleistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen gesondert in Rechnung gestellt werden.